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Landesentwicklungsplan Windenergie im Entwurf – viel Fläche in Schmalensee

28. 06. 2024

Die Landesregierung laut Pressemitteilung vom 13. Juni hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist im Internet einsehbar. Das beiliegende Kartenwerk (ein Ausschnitt davon ist im Bild zu dieser Meldung zu sehen) zeigt: Die Schmalenseer Gemarkung wird deutlich in Betracht gezogen – es sind aber noch keine Vorranggebiete festgelegt worden. Die Öffentlichkeit kann seit dem 25. Juni zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 9. September 2024.

 

Der Text der Pressemitteilung im Wortlaut:

 

Landesregierung veröffentlicht Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie

 

KIEL. Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 25. Juni zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 9. September 2024.

 

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Mit dem vorgelegten Planentwurf erreichen wir einen Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir den zügigen Ausbau der Windenergienutzung vorantreiben und unterstützen wollen.“

 

Energiewende- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt: „Eine gute Planung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist Grundvoraussetzung für Schleswig-Holsteins Weg zur Klimaneutralität bis 2040. Mit diesem Planentwurf bieten wir bereits jetzt ein Mehr an Planungssicherheit für den weiteren Windkraftausbau in Schleswig-Holstein und sorgen so für Beschleunigung. Die Zielvorgabe von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung auf drei Prozent der Landesfläche rückt in greifbare Nähe – und das ist eine gute Nachricht für unseren Wirtschaftsstandort.“

 

Dieser Plan ist eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für die neu aufzustellenden Regionalpläne Wind für die drei Planungsräume.

 

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Gesetze auf den Weg gebracht, die bei dem vorliegenden Planentwurf berücksichtigt werden mussten. So ist bundesrechtlich durch das WindBG verpflichtend, rund 3 Prozent der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen – etwa 1 Prozent mehr als mit den derzeitigen Plänen. Das deckt sich allerdings ohnehin mit den Plänen der Landesregierung.

 

Aber auch die vom Bund eingeführte sogenannte Gemeindeöffnungsklausel hatte Einfluss auf den Planentwurf. Diese Klausel gibt den Kommunen im Land die Möglichkeit, auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete Windkraftanlagen zu planen.

 

„Wir begrüßen selbstverständlich alle Bemühungen, den Windkraftausbau weiter voranzutreiben. Das steht außer Frage! Wir sind nur der Ansicht, dass es bei der Suche nach Standorten für neue Anlagen einen Rahmen geben sollte – also praktisch Leitplanken, in denen sich alle Beteiligten bewegen. Deshalb haben wir im jetzt vorliegenden 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die diese Leitplanken bilden. Sie sind aus unserer Sicht wichtig, um die hohe Akzeptanz der großen Mehrheit der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner für den Ausbau der Windenergie zu erhalten. Sie gelten für unsere eigenen Regionalpläne, mit denen die neuen Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen, und für die Planungen der Gemeinden“, so die Innenministerin.

 

36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen.

 

Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverändert. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung halten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter. Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsebene verlagert.

 

„Unser Ziel ist auch weiterhin, dass wir Windkraftanlagen an Standorten konzentrieren. Insgesamt stehen durch die festgelegten Leitplanken theoretisch etwa 7,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung. Das ist die sogenannte Potenzialfläche, innerhalb derer die Kommunen über Bauleitpläne für Windparks nachdenken können. Wir als Land werden diese Fläche definitiv nicht ausreizen. Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel von 15 Gigawatt Windenergie an Land ausgegeben. Dafür benötigen wir insgesamt rund 3 Prozent der Landesfläche. Diese gut 3 Prozent wollen wir im Rahmen der zu erstellenden Regionalpläne Wind als sogenannte Vorranggebiete ausweisen. Diese geplanten 3 Prozent sind in der Potenzialfläche enthalten – sie kommen also nicht dazu“, so Sütterlin-Waack.

 

Erstmalig enthält der LEP Windenergie auch eine Plankarte, nämlich jener Ziele der Raumordnung, deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.

 

Dies sind unter anderem die Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges und Wiesenvogelbrutgebiete mit besonders hohen Siedlungsdichten. Innenministerin Sütterlin-Waack: „In diesen Bereichen waren landesseitig sowieso keine Vorranggebiete vorgesehen. Nun geben wir hier mit Zielen der Raumordnung auch der gemeindlichen Planung Leitplanken. Insbesondere die Vogelzugachse von Eiderstedt zur Eckernförder Bucht und zur Schlei wird weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten.“

 

Energiewende- und Klimaschutzminister Goldschmidt hebt hervor: „Der Schutz der Natur und des Klimas sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Naturschutz ist und bleibt ein wesentlicher Teil dieser Planung, und zu einem Energiewendeland gehört auch, dass Flächen frei von Windkraftanlagen gehalten werden. Das gilt beispielsweise für die Kernbereiche der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs und der Wiesenvogelbrutgebiete, der Natura 2000-Gebiete und des Seeadlerdichtezentrums, die konsequent von Windkraftanlagen freigehalten werden. Das ist wichtig für den Artenschutz und eine gute Voraussetzung für den Windfrieden im Land.“

 

Teil des LEP-Entwurfes Windenergie ist auch ein Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die Schutzgüter Mensch, Natur, Kultur und Sachgüter beschreibt.

 

Der LEP Windenergie legt keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, deren erste Entwürfe Ende 2024 veröffentlicht werden sollen.

 

Der Entwurf des LEP Windenergie (formal: Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021) ist ab heute im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. Die Möglichkeit zur Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 25. Juni 2024 freigeschaltet werden und am 9. September 2024 enden.

 

Für weitere Erläuterungen wird auch auf ein Hintergrundpapier verwiesen, dass unter www.schleswig-holstein.de/windenergie zur Verfügung steht.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Windenergie-Potenzialflächenkarte-SH Ausschnitt

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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