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Baugebiet und Windkraft bestimmen Sitzung der Gemeindevertretung am 4. September

Schmalensee, den 25. 08. 2024

Spätestens seit der Einwohnerversammlung am 1. August hat die Schmalenseer Gemeindevertretung ein weiteres Großprojekt auf der Agenda. Dieses und das „andere“, nämlich das Neubaugebiet (B-Plan 8) bestimmen die Inhalte der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, die am Mittwoch, 4. September, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal stattfinden wird. 

 

Vorab aber diese wichtige Information:

 

Unterlagen zur Einwohnerversammlung (1.8.2024) sind online:

 

Im Bürgerinformationssystem des Amtes Bornhöved sind eine Niederschrift zur Einwohnerversammlung vom 1. August sowie als Anlagen die von den Vortragenden zur Verfügung gestellten Präsentationen einsehbar:

 

https://www.amt-bornhoeved.de/allris/to010.asp?SILFDNR=2617#content 

 

Und das soll am 4. September stattfinden:

 

Die Sitzung der Gemeindevertretung ist um einen dritten Vortrag zu Absichten in Sachen Windenergie erweitert worden: Neben den beiden Projektoren, die am 1. August Gelegenheit hatten, vor Publikum ihre Pläne offenzulegen, hat auch der zweite Player, der in „Schmalensee Süd“ schon aktiv ist, die Eurowind Energy GmbH, Interesse bekundet, neben den von ihr betriebenen zwei Anlagen noch weitere zu errichten. Im Rahmen der Gleichbehandlung und Transparenz hat Bürgermeister Dirk Griese auch diesem Unternehmen Vortragszeit eingeräumt. Direkt im Anschluss ist eine Einwohnerfragezeit angesetzt, sodass Besucher gezielt nachhaken können. 

 

Dann gilt es, sich der Umsatzsteuergesetzgebung zuzuwenden: Noch einmal steht eine mögliche „Optionsverlängerung“ an, derzufolge die Gemeinde noch nichts unternehmen müsste, und auf eine Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht weiter verzichten könnte. Dieser Tagesordnungspunk dürfte die Zuhörerschaft wohl am wenigsten fesseln, denn dann geht es an Eingemachte:

 

Das Neubaugebiet bestimmt zwei Tagesordnungspunkte, in denen bedeutende Beschlüsse zu fassen sind: Letztmalig sind Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans abzuwägen, sodass letztlich die F-Plan-Änderung auch beschlossen und der Landesplanung zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Zum Bebauungsplan gilt das Gleiche. Hier soll am Ende der Satzungsbeschluss stehen. Die Gemeinde kann danach, sofern das Land mitspielt, ihrer Zielsetzung folgen: Abschluss der Planungen noch in 2024, Erschließung ab Beginn 2025, Startschuss für Bauherrinnen und -herren ab Sommer 2025. 

 

Dann geht es zurück zum Thema Windenergie – und das in sicherlich kleiner Besetzung, denn wer befangen ist, weil er oder sie über Flächen verfügt, die eventuell für die Errichtung von Windkraftanlagen infrage kämen, darf nicht Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung nehmen. Es geht hier um die Frage nach der „Gemeindeöffnungsklausel“, der Beantragung des Zielabweichungsverfahrens. Sehr wahrscheinlich werden in der Beratung inhaltliche Änderungen an der Beschlusslage nötig sein, sofern die Gemeindevertretung die Öffnungsklausel überhaupt anwenden will. Grund ist, dass die Vorlage, die im Internet eingesehen werden kann, eigentlich nur ein im Raum stehendes Projekt betrachtet – es aber allem Anschein nach nun sogar drei gibt (s.o.). Die Gemeindevertretung steht vor der Frage, ob sie noch abwarten soll, bis das Land seine Entwurfsplanung überarbeitet und möglichst schon Abstriche vorgenommen hat, oder ob mit Aufnahme eigener Planung – nach Ziehen der Gemeindeöffnungsklausel wäre eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans fällig, eine Begrenzung der Ausbaupläne möglich ist. 

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Baugebiet und Windkraft bestimmen Sitzung der Gemeindevertretung am 4. September

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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