Coronavirus: Jetzt wird’s ernst – der Bußgeldkatalog ist da
Das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat am 3. April 2020 einen Bußgeldkatalog für den Fall der Nichteinhaltung von angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Demnach wird beispielsweise der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person mit 150 Euro geahndet. Wer Personen zu touristischen Zwecken beherbergt muss 4.000 Euro zahlen. Gleiches gilt für das geöffnet halten einer Gaststätte (Ausnahme ist der Außerhausverkauf in Form von Lieferservice oder Drive In).
Der Katalog, der eine Verwaltungsvorschrift zur Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein ist, ist dieser Meldung als PDF beigefügt.
Interessant ist in den ergänzenden Bemerkungen der Passus zu Wiederholungsfällen – in solchen kann die jeweilige Geldstrafe verdoppelt werden. Polizei und Ordnungsdienste überwachen das Verhalten der Bevölkerung – zu ihrem Schutz wohlgemerkt.
Bild zur Meldung: Coronavirus: Jetzt wird’s ernst – der Bußgeldkatalog ist da